Anglerverein Borken e.V.

Gewässerordnung

Diese Gewässerordnung gilt für alle im Anglerverein Borken e.V. organisierten Personen, an allen vereinseigenen und den vom Verein angepachteten Fischgewässern.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, bei der Ausübung der Fischerei den Jahresfischereischein, den Mitgliedsausweis (Erlaubnisschein) und das Fangbuch mit sich zu führen.

Alle gefangenen Fische sind in das Fangbuch einzutragen. Statt Gewicht, ist in dieser Spalte die Länge einzutragen.

Die o.a. Papiere sind allen Vereinsmitgliedern und den öffentlichen Kontrollorganen auf Verlangen vorzuzeigen und ggf. auszuhändigen.

Der Angelplatz ist sauber zu verlassen !

An allen Gewässern darf mit drei Handangeln geangelt werden. Zum Fang von Köderfischen darf das Senknetz eingesetzt werden. Das Senknetz zählt als Handangel.

Für den Badesee Stockelache gelten Sonderregelungen. Jede Angel darf nur eine Anbissstelle haben.

Der Einsatz der Hegene (bis zu 6 Anbissstellen, nur Kunstköder) ist erlaubt. Dessen Einsatz zählt als drei Handangeln.

Zum Fang von Aalen dürfen max. zwei Angeln mit kleinen Köderfischen, Fischfetzen oder ähnlichen Ködern, eine dritte mit Wurm o.a. verwendet werden. Auch drei Wurmangeln sind möglich.

Der Einsatz von zwei Angeln mit Köderfisch und der dritten Angel mit Fischfetzen ist nicht erlaubt.

Der Raubfischfang ist mit zwei Angeln zulässig.

Die gesetzlichen Mindestmasse und Schonzeiten des Hessischen Fischereigesetzes (HessFischG) bzw der Landesfischereiverordnung sind zu beachten.

Es dürfen nur Köderfische verwendet werden, welche aus dem Fließsystem

von Fulda/Eder/Schwalm und den angrenzenden Stillgewässern stammen. Wegen der Möglichkeit des Einführens von Fischkrankheiten- und Parasiten ist die Verwendung nicht einheimischer Köderfische strengstens verboten. Überschüssige Köderfische dürfen in das beangelte Gewässer ausgesetzt werden.

Anfüttern ist erlaubt, jedoch ist die Futtermenge auf ein Minimum zu beschränken.

Fischbesatz darf ausschließlich durch den Vorstand bzw. dessen Beauftragte durchgeführt werden. Eigenmächtiges Umsetzen von massigen Fischen in andere Vereinsgewässer stellt einen sehr schweren Verstoß gegen die Gewässerordnung dar und wird mit sofortigem Ausschluss aus dem Verein geahndet!

Soweit es zugelassen ist, müssen nicht befestigte Wege (Feldwege) langsam und schonend (max. 20 km/h) befahren werden!

An den Seen darf vom Boot aus geangelt werden. Das Schleppen ist gestattet. Boote mit Elektromotor (Stromquelle: Batterie, kein Generator !) sind vom 01. Oktober bis 31. Januar erlaubt. Die Boote sind individuell zu kennzeichnen und allesamt in der Festhalle auf dem Plateau zu lagern! Die Kennzeichnung ist dem Vorstand mitzuteilen.

Laut Vereinsbeschluss ist das Angeln vom Boot auf dem Haarhäuser See 2 Wochen nach den Gemeinschaftsangelveranstaltungen (Anangeln, Abangeln) nicht erlaubt!

Das Angeln an der Urff und am Wälzebach bedarf der besonderen Erlaubnis.

An den Fließgewässern dürfen keine Feuerstellen angelegt werden, an den Seen sind bei Bedarf die vorhandenen Feuerstellen zu benutzen und abfallfrei (Mais- und Getränkedosen, Flaschen ...) zu verlassen! Es darf nur unbehandeltes Holz in den Feuerstellen verwendet werden!

Während einer Mitgliederversammlung ist das Angeln strengstens verboten. Ebenso darf bis zum Ende der Verlosung nach einer Angelveranstaltung nicht geangelt werden.

Stand: September 2019